Der Wahlpflichtunterricht wird in Klasse 9 und 10 besucht. Hierbei können die Schüler zwischen verschiedenen Wahlangeboten für jedes Schuljahr wählen. Innerhalb dieser beiden Jahrgänge müssen insgesamt mindestens 3 Wochenstunden Wahlpflichtunterricht bis zum Ende der 10. Klasse besucht worden sein.
Dabei ist zu beachten: Entscheidet sich ein Schüler mit seinen Eltern für die dritte Fremsprache, so gilt diese Wahl als verbindlich für Klasse 9 und 10! Ebenso gilt, dass pro Schuljahr nur zwei Stunden WPU angerechnet werden, auch wenn im Einzelfall möglicherweise mehr besucht wurde. Muttersprachlicher Unterricht, der extern erfolgt, wird zwar auf unserem Zeugnis mitangeführt, kann aber nicht zur Belegverpflichtung herangezogen werden.
Informationen zum Wahlpflichtunterricht im Schuljahr 2020/2021
Aufgrund der steigenden Fallzahlen im Raum Frankfurt haben wir uns leider entschließen müssen, den WPU auch im restlichen ersten Halbjahr auszusetzen. Demzufolge besteht auch keine Pflicht, die entsprechenden "Punkte" zusammeln!
Wir hoffen auf bessere Rahmenbedingungen im zweiten Halbjahr. Ihr werdet rechtzeitig informiert!
Wir hoffen auf bessere Rahmenbedingungen im zweiten Halbjahr. Ihr werdet rechtzeitig informiert!
Bei weiteren Fragen schreibt ihr mir eine Mail an Sprenger<AT>schillerschule.de!"
<M. Sprenger>