Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung, in der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler zusammenwirken. Sie berät alle wichtigen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten. Im einzelnen sind die Aufgaben und Rechte der Schulkonferenz im Hessischen Schulgesetz, Zweiter Abschnitt, §§ 128-132 geregelt.
Protokoll der Schulkonferenz am 23. März 2010.