“Der Menschheit Würde ist
in eure Hand gegeben.
Bewahret sie!
Sie sinkt mit euch;
mit euch wird sie sich heben!”


- Friedrich von Schiller, Die Künstler
Schulleben

“Kinderschutz”: Umgang mit Konflikten und Belastungen außerhalb der Schule

… und innerhalb der Schule

Die von der Schulleitung ernannte Kinderschutzbeauftragte befasst sich mit Fällen, bei denen das Wohl eines Kindes, so wie es vom Kinder- und Jugendschutzgesetz formuliert wird, gefährdet ist. Dazu gehört die Anwendung von Gewalt in jeglicher Form durch Erwachsene im schulischen, aber auch im außerschulischen Bereich. Manchmal stellt auch das fortgesetzte Sich-nicht-Kümmern vonseiten der Eltern ein Problem dar, denn in einem Umfeld der Vernachlässigung kann kein Kind gedeihen.

Wenn die Kinderschutzbeauftragte Kenntnis von einer solchen Situation erhält, sei es durch ein betroffenes Kind selbst oder auf dem Weg über Dritte, sammelt sie Informationen und organisiert Gespräche mit Beteiligten und Experten, um die Situation weiter zu klären. Außerdem vermittelt sie Hilfsangebote von außerschulischen Einrichtungen der Jugendhilfe und versucht auf diese Weise, zu einer Verbesserung der Situation beizutragen. Dabei verfährt sie nach Maßgaben, die vom Frankfurter Netzwerk “Kooperation Kinderschutz” entwickelt wurden.

Innerhalb dieses Netzwerks findet im Rahmen regelmäßiger Treffen und Fortbildungen ein Informations- und Erfahrungsaustausch statt. Zu den weiteren Aufgaben der Kinderschutzbeauftragten gehört es, zur Vermittlung von kinderschutzbezogenen Kompetenzen im Kollegium beizutragen.

Kinderschutz – erklärt für Kinder (und Erwachsene)

„Wenn du das jemandem erzählst, bekommt unsere Familie Probleme.“ „Wenn du das jemandem weitersagst, wirst du bestraft werden.“ „Das glaubt dir sowieso keiner.“

Wer so etwas mal gehört hat, glaubt leicht: „Das darf ich niemandem erzählen.“ Oder: „Das versteht ohnehin niemand.“

Jedes Kind hat mal Schwierigkeiten mit den Eltern oder mit anderen Erwachsenen. Meistens kann man sich bei der Freundin oder dem Freund Luft machen, denn die verstehen einen in der Regel gut. Die meisten Streitigkeiten lassen sich mit der Zeit lösen. Manchmal aber hat man ein Problem daheim oder auch in der Schule, das ist von einer Art, dass man sich nicht vorstellen kann, überhaupt jemandem davon zu erzählen. Schon gar nicht in der Schule. – Oder vielleicht gerade dort?

An deiner Schule gibt es nämlich viel mehr Menschen, mit denen du reden kannst, als du vielleicht denkst. Grundsätzlich kannst du jede Lehrerin und jeden Lehrer wegen eines Problems ansprechen. Besonders fallen dir da wahrscheinlich ein:

  • deine Klassenlehrerin oder dein Klassenlehrer
  • eine Lehrerin oder ein Lehrer, dem du aus deinen eigenen Gründen vertraust
  • die Vertrauenslehrerin oder der Vertrauenslehrer

Sie alle würden die „Kinderschutzbeauftragte“ um Unterstützung bitten. Sie ist auch für dich eine Ansprechpartnerin. Sie kann dir im Gespräch helfen, dir selbst Klarheit über deine Situation zu verschaffen. Außerdem kennt sie sich mit Rechten und Pflichten der Erwachsenen aus, trägt Informationen zusammen und besorgt Hilfe von außerhalb. Sie darf übrigens keine privaten Informationen über dich einfach so weitergeben. Und du musst auch nicht befürchten, dass deine Eltern oder andere Lehrer ohne Absprache mit dir auf einmal Bescheid wissen über das, was du erzählt hast.

Deine Eltern und Lehrerinnen und Lehrer sind zusammen dazu verpflichtet, dir ein Aufwachsen und eine Erziehung ohne Gewalt zu ermöglichen. Ein Spruch wie „Ich mein’s doch nur gut“ oder „Da bist du selbst schuld dran“ kann nicht begründen, warum jemand dir wehtut. Wenn dir Gewalt angetan wird – seelisch oder körperlich – musst du das nicht hinnehmen. Drohungen wie die anfangs genannten musst du nicht fürchten. Damit wollen Erwachsene sich selbst schützen, nicht dich. Stattdessen sollte es doch darum gehen, dass es dir persönlich wieder besser geht! Wenn du den Schritt wagst, jemandem von deinem Problem zu erzählen, können wir hier an deiner Schule dazu beitragen, dass sich deine Situation ändert.